FAQ

Was soll auf dem Sonnenhof-Areal genau gebaut werden?

Heute existiert lediglich ein sogenanntes Richtprojekt, mit dem unter anderem mögliche Flächen, Volumen und Nutzungen definiert wurden. Das ist die Grundlage für den Gestaltungsplan, der nun entwickelt und dem Stadtparlament zur Genehmigung vorgelegt wird. An den verabschiedeten Gestaltungsplan müssen sich die Grundeigentümer:innen halten. Was schlussendlich gebaut wird, muss mit separaten Bauprojekten geplant und auch bewilligt werden. Diese Bauprojekte werden entwickelt, sobald der Gestaltungsplan rechtskräftig ist.

Wie viele Parkplätze sind geplant?

Die oberirdischen Parkplätze werden grösstenteils in Tiefgaragen verlegt. Auf dem gesamten Areal sind ca. 450 Auto-Parkplätze vorgesehen für die Bewohner:innen der neuen Wohnungen, für Besucher:innen und für die Kundschaft des Gewerbes.

Wer entscheidet über den Gestaltungsplan?

Die Stadt Bülach und der Kanton Zürich. Der Gestaltungsplan durchläuft ein Mitwirkungs- und Genehmigungsverfahren. Dazu wird der Gestaltungsplan nach erster Sichtung durch den Stadtrat dem Kanton zur Vorprüfung zugestellt und öffentlich aufgelegt. Anwohner:innen und Interessierte haben so die Möglichkeit, das Vorhaben zu prüfen und ihre Meinung einzubringen. Die eingegangenen Rückmeldungen werden in einem Bericht erwogen. Der finalisierte Gestaltungsplan wird dann vom Bülacher Stadtrat zur Festsetzung ans Stadtparlament überwiesen. Danach muss der Kanton den Gestaltungsplan in einem letzten Schritt genehmigen.

Was passiert nach der Genehmigung des Gestaltungsplans?

Ist der Gestaltungsplan rechtskräftig, so haben die Bauträger 5-15 Jahre Zeit, passende Bauprojekte auszuarbeiten. Die Bauprojekte durchlaufen separat die normalen, gesetzlichen Bewilligungsverfahren, bevor sie umgesetzt werden können.

Wieso braucht es einen privaten Gestaltungsplan?

Dank dem private Gestaltungsplan erhält die Stadt Bülach ein Mitspracherecht. Mit dem Gestaltungsplan wird für das Areal Sonnenhof eine Spezialbauordnung aufgestellt, die sowohl die Zahl, die Lage und die äusseren Abmessungen sowie die Zweckbestimmung und Nutzung der zukünftigen Bauten bindend festlegt. Mit einem Gestaltungsplan kann von der Regelbauweise, von den kantonalen Mindestabständen sowie von kantonalen und kommunalen Bauvorschriften abgewichen werden. Der Gestaltungsplan ist für die Grundeigentümer:innen bindend, sie dürfen nur gestaltungsplankonform bauen.

Was hat der Gestaltungsplan mit dem Kultur- und Begegnungszentrum zu tun?

Mit dem Kultur- und Begegnungszentrum (KUBEZ) plant die Stadt Bülach an zentraler Lage ein regionales Kulturzentrum als Treffpunkt für Kultur, Bildung, Freizeitgestaltung und soziokulturelle Angebote zu realisieren, das der Bevölkerung und den Vereinen aus Bülach und der ganzen Region offensteht. Mit dem Gestaltungsplan wird unter anderem die Grundlage geschaffen, dass auf dem Areal künftig ein öffentliches Kultur- und Begegnungszentrum entstehen kann. Dies angrenzend an den geplanten Kulturplatz, welcher direkt an die Bahnhofstrasse anschliesst. Was letztlich konkret realisiert wird, ist jedoch nicht Bestandteil des Gestaltungsplans, sondern muss im Rahmen separater Bauprojekte geplant und bewilligt werden. Das KUBEZ ist ein eigenständiges Immobilienprojekt, dessen detaillierte Ausgestaltung ist nicht Teil des Gestaltungsplanverfahrens.

Wie hoch wird das höchste Haus?

Das steht noch nicht fest und wird erst mit einem konkreten Bauprojekt klar werden. Der Gestaltungsplan gibt den zulässigen Rahmen für ein solches Bauprojekt vor. An der nordöstlichen Seite des Areals, Ecke Schaffhauserstrasse/Sonnenhof, ist laut Gestaltungsplan eine maximale Gebäudehöhe von 55 Metern möglich. Dies, weil dort die Nachbargrundstücke vom Schattenwurf möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Wieso darf so hoch gebaut werden?

Wird ein ganzes Areal weiterentwickelt, ist ein Gestaltungsplan das geeignete planerische Instrument, um eine harmonische, architektonisch hochstehende Bebauung sicherzustellen, die sowohl die einzelnen Elemente auf dem Areal in einen gemeinsamen Kontext setzt als auch auf die städtebauliche Umgebung Rücksicht nimmt. Im Rahmen eines Gestaltungsplans kann deshalb auch höher und dichter gebaut werden, als dies die jeweilige Bauzone für eine einzelne Parzelle vorsieht. Der Gestaltungsplan für den Sonnenhof orientiert sich am Zielbilds Zentrum der Stadt Bülach und den darin formulierten Vorgaben.

Wer sind die Grundeigentümer:innen?

Die grössten Grundstücke gehören der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) in Winterthur sowie deren Tochtergesellschaft Belplan Immobilien AG, vertreten durch die Terresta Immobilien- und Verwaltungs AG. Weitere Eigentümer:innen sind die UBS Schweiz AG und ihre Immobilienfonds Suisse Real Estate Fund LivingPlus und Property Funds Swiss Residential SIAT.

Wer sind die Investor:innen hinter der Arealentwicklung Sonnenhof?

Auf den Grundstücken von SKKG und Belplan Immobilien AG investieren SKKG und Belplan, auf den anderen Grundstücken investieren die UBS Schweiz AG und ihre Immobilienfonds Suisse Real Estate Fund LivingPlus und Property Funds Swiss Residential SIAT.